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Hausordnung

Abholung

Bei der Abholung der Kinder am Nachmittag ist uns eine persönliche Übergabe und Verabschiedung des Kindes wichtig. Bitte betreten Sie dabei nicht mit Ihren Straßenschuhen die Gruppenräume, warten Sie bitte auf dem Gang. Bitte achten Sie auf ein zügiges Verlassen der Einrichtung, wenn Sie Ihre Kinder abholen - gerade im Hinblick auf die Schließung des Kinderhauses um 17.00 Uhr.

 

Abholberechtigung

Es sind nur die Personen abholberechtigt, die uns schriftlich von den Eltern mitgeteilt wurden. Bei tagaktuellen Abholberechtigungen müssen diese früh von einem Sorgeberechtigten an die diensthabende Erzieherin übergeben werden. Abholberechtigungen, die erst am Nachmittag von den abholenden Personen mitgebracht werden, sind nicht gültig. Bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten, die beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, sind die Abholberechtigungen immer von beiden Partnern zu unterzeichnen. Abholberechtigte Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Erzieher behalten sich das Recht vor, sich bei unbekannten Personen den Personalausweis vorzeigen zu lassen.

 

Aufsicht

Während der Zeit im Kinderhaus stehen die Kinder unter der Aufsicht der Erzieher. Bei Veranstaltungen, an denen auch die Eltern teilnehmen, beispielsweise Feste oder Wanderungen, tragen die Eltern die Aufsicht über ihre Kinder.

 

Brandschutz

Mindestens einmal jährlich führen wir eine Brandschutzübung mit Feueralarm durch, damit sich die Kinder mit dieser Ausnahmesituation und dem Alarmgeräusch vertraut machen können. Im Brandfall bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und weisen Sie darauf hin, sich an den Fluchtwegen und Notausgängen zu orientieren.

 

Bringezeit

Die Kinder sollen im Regelfall bis spätestens 9 Uhr gebracht werden, da dann die Haustür verschlossen ist. Sollten im Ausnahmefall Kinder nach 9 Uhr gebracht werden, bitten wir Sie darum zu klingeln. Halten Sie die Zeit der Verabschiedung bitte kurz, das fällt den Kindern erfahrungsgemäß leichter in der Trennungssituation. Für Gespräche mit der Gruppenerzieherin können Sie gern einen Termin vereinbaren.

 

Elternarbeit

Durch die Mitwirkung als Elternvertreter und der Unterstützung bei Festen, Spaziergängen und Ausflügen, können Sie die Erzieher tatkräftig unterstützen. Zweimal jährlich führen wir Elternabende durch, um eine Teilnahme wird gebeten. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich an der Hausinfo im Eingangsbereich und den Wandzeitungen im Haus. Bei einem Wechsel der Betreuungsform ( z.B. Krippe in den Kindergarten, Anfang der Vorschulzeit ) finden automatisch Elterngespräche statt. Sollten Sie auch in der Zwischenzeit ein Gespräch wünschen, sprechen Sie bitte die Erzieherin an.

 

Essenversorgung

Das Kinderhaus bietet eine Ganztagsversorgung an. Der Abschluss des Betreuungsvertrages ist gleichzeitig gekoppelt mit einem Essensvertrag des aktuellen Essenanbieters. Ein Vertrag mit einem anderen Essenanbieter ist nur möglich, wenn bei Ihrem Kind eine Allergie vorliegt, die durch den aktuellen Essenanbieter nicht abgeleistet werden kann. Sprechen Sie uns gern dazu an. Sollte ein finanzieller Rückstand beim Essenanbieter bestehen, behält er sich vor, die entsprechenden Kinder für das Essen zu sperren. An diesen Tagen darf das Kind die Kindereinrichtung nicht besuchen. Aufgrund hygienischer Richtlinien ist es unzulässig, selbst gekochtes Essen mitzubringen.

 

Fahrzeuge

Die Kinder haben die Möglichkeit im Innenhof bzw. Krippenhof mit diversen Fahrzeugen zu fahren. Sollten Sie wünschen, dass das Kind aus Schutzgründen einen Helm trägt, kann dieser gern mitgegeben werden und im Kinderhaus verbleiben. Auch Knieschützer und Schuhschoner sind sinnvoll und können gern mitgegeben werden.

 

Fieber

Wir bitten darum, dass fiebernde Kinder erst wieder in die Einrichtung geschickt werden, wenn sie mindestens 1 Tag fieberfrei sind. Wir bitten um Abholung der Kinder, wenn sie bei uns in der Einrichtung über 38 Grad fiebern.

 

Fotos

Fotografieren oder Filmen mit privaten Geräten, einschließlich Handys ist nicht erlaubt.

Für die Bildungsmappen der Kinder sammeln wir monatlich 0,50 Euro Fotogeld ein. Das Geld ist als Jahresbeitrag bei der Erzieherin abzugeben.

 

Früh- und Spätbetreuung

Von 8.00 - 14.45 Uhr werden die Kinder in ihren Stammgruppen betreut. Zu den anderen Zeiten findet eine gemeinsame, gruppenübergreifende Früh- und Nachmittagsbetreuung statt. In welchen Räumen diese Betreuung stattfindet, ist an der großen Wandzeitung im Kindergartentrakt ersichtlich. Die Krippenkinder werden in den Randzeiten in einem der Krippenräume oder Krippengärten betreut. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise an den Krippentüren.

 

 

Gruppenräume

Es ist den Eltern und anderen einrichtungsfremden Personen untersagt, die Gruppenräume zu betreten, wenn kein Betreuungspersonal im Raum anwesend ist. Es werden alle persönlichen Dinge, die das Kind mit nach Hause nehmen möchte, vor den Gruppenräumen aufbewahrt, so dass es keinen Grund gibt, die Gruppenräume in der Abholsituation ab 15 Uhr zu betreten. Die Gruppenräume werden aus datenschutzrechtlichen Gründen bei Verlassen der Gruppe zugeschlossen.

 

Gruppentüren

Die Scheiben in den Türen sollen nicht als "Guckfenster" benutzt werden, insbesondere die Scheiben der Badtüren.

 

Handtücher, Lätze und Wechselsachen

 

Montags sind die Schlafsachen und ein kleines Handtuch mitzugeben, diese Sachen werden am Freitag wieder mit nach Hause gegeben. Die Bettwäsche der Kinde ist ebenfalls mitzubringen und wird monatlich gewechselt. Einmal jährlich bitten wir Sie darum, die Bettdecke und das Kopfkissen Ihres Kindes zu waschen, günstig ist der Zeitpunkt vor dem Sommerurlaub. Wir bitten darum, dass immer ausreichend witterungsgerechte und passende Wechselsachen sowie Gummistiefel und Matschsachen in der Einrichtung sind. Im Krippenbereich ist täglich ein Latz mitzubringen, der am Nachmittag wieder mit nach Hause geschickt wird.

 

Integration

 

Unser Haus ist eine integrative Einrichtung, die jedem Kind die gleichen Bildungschancen in der Gemeinschaft ermöglichen will. Für die integrative Unterstützung steht geschultes Personal zur Verfügung.

 

Kinderwagen

Kinderwagen können im Wagenraum  abgestellt werden, bei Verlust oder Beschädigung übernimmt das Kinderhaus allerdings keine Haftung. Aus hygienischen Gründen bitten wir darum, dass nur im Notfall Kinderwagen mit in den Kindergarten - oder Krippenbereich genommen werden.

 

Körperpflege und Sonnenpflege

Im Krippenbereich werden Windeln und Feuchttücher nach Bedarf sowie Taschentücher und Einmalwaschlappen monatlich von zu Hause mitgebracht. Das Kinderhaus stellt eine Pflegecreme für den Windelbereich zur Verfügung. Sollten Unverträglichkeiten bestehen, haben Sie die Möglichkeit ihre eigenen Pflegeprodukte von zu Hause mitzubringen, die dann ausschließlich Ihrem Kind zur Verfügung stehen.

Denken Sie bitte daran, die Kinderhaut vor Sonnenstrahlung zu schützen, auch im Frühjahr hat die Sonne schon viel Kraft und kann Hautschäden verursachen. Wir cremen die Kinder am Nachmittag mit Sonnencreme ein, die ebenfalls das Kinderhaus zur Verfügung stellt. Cremen Sie ihr Kind bitte früh zu Hause ebenfalls mit Sonnencreme ein und denken Sie an eine geeignete Kopfbedeckung. Sie haben bei Unverträglichkeiten oder besonderen Pflegeproduktwünschen ebenfalls wieder die Möglichkeit, eine eigene Sonnencreme mitzubringen.

 

Läuse

Bei Befall mit Läusen können die Kinder nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung die Einrichtung wieder besuchen. Sollten kurz nach der Behandlung erneut Läuse auftreten, benötigen wir die schriftliche ärztliche Zustimmung zur Wiederaufnahme in die Einrichtung.

 

Leitung

Im Normalfall ist das Büro von 7.00 – 14.30 Uhr besetzt. Bei Abwesenheit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in den Briefkasten neben dem Büro zu werfen. Selbstverständlich können Sie auch einen Termin mit uns außerhalb dieser Bürozeiten vereinbaren.

Sie können uns auch gern eine Mail schreiben - .

 

Parkplatz

Der Parkplatz am Nebeneingang ist dem Personal vorbehalten. Bitte nutzen Sie die gekennzeichneten Parkgelegenheiten und parken nicht auf dem Fußweg am Eingangstor des Kinderhauses.

 

Persönliche Gegenstände

Persönliche Gegenstände und die Kleidung der Kinder sind mit dem Namen zu versehen.

Spielzeug sollte nur am gruppeninternen Spielzeugtag mitgebracht werden. Für mitgebrachtes Spielzeug und Kleidungsstücke der Kinder übernehmen wir keinerlei Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung.

 

Praktikanten

In unserem Haus sind Praktikanten tätig, die sich an der Hausinfo im Eingangsbereich kurz vorstellen.

 

Rauchverbot

Im gesamten Bereich des Kinderhauses herrscht striktes Rauchverbot.

 

Schmuck

Laut Vorschriften der Unfallkasse sollten die Kinder keinen Schmuck in der Einrichtung tragen. Diese Regelung gilt auch für Ohrringe. Sollten Sie ihr Kind mit Ohrringen in die Einrichtung schicken, übernehmen wir keinerlei Haftung für Personen - und Sachschäden. Sie erteilen uns schriftlich eine Verzichtserklärung für diesen Fall.

 

Tiere

Hunde sind auf dem Gelände des Kinderhauses verboten.

 

Türen

Die Eingangstür des Kinderhauses ist von 9.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.20 Uhr verschlossen. So können die Kinder in Ruhe spielen und sich frei im Haus bewegen bzw. sich nach der Mittagsruhe ohne Hektik anziehen. Achten Sie bitte darauf, die Türen immer zu schließen und im Gartenbereich die Riegel vorzuschieben.

 

Urlaub und Krankheit

Abmeldungen sollten bis 8 Uhr zu erfolgen, bitte denken Sie auch daran, beim Essensanbieter das Mittagessen abzubestellen.

 

Vorschule

Der Vorschulbereich findet sich in unserer Außenstelle im Markt 6. Dorthin ziehen die Kinder in ihrem letzten Kindergartenjahr um.

 

Wachzimmer

Ab 13.00 Uhr haben die Kinder, die nicht mehr schlafen können die Möglichkeit, unseren Wachraum zu nutzen. 

 

Die Hausordnung ist bindend und Teil des Betreuungsvertrages